Das geplante Kulturgutschutzgesetz umfasst nicht allein Kunstsammlungen und archäologische Schätze.
Laut Art. 1, Kap. 1, § 2, Abs. 1, Ziff. 9 ist unter „Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem oder wissenschaftlichem Wert zu verstehen.
Tritt das Gesetz in Kraft, würde es auch naturkundliche Objekte wie Fossilien oder Insekten (sofern sie wissenschaftlich bedeutend sind) zum „Kulturgut“ erklären. Solches darf nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Herkunftsstaates nach Deutschland gebracht werden.
Es geht dabei nicht nur um neue Funde, das Gesetz gilt rückwirkend bis zu 30 Jahre. Wer beispielsweise in den frühen 1990er Jahren Fossilien oder Insekten gesammelt hat und diese verkaufen oder einem Museum schenken will, müsste künftig Papiere vorweisen, die er meist gar nicht haben kann.
Museen sind jedoch auf die Zusammenarbeit mit Sammlern angewiesen (ein großer Anteil der Sammlungszuwächse sind Ankäufe oder Schenkungen von Privatsammlern).
Auch der Austausch mit Spezialisten im Ausland wäre extrem erschwert, da der bürokratische Aufwand enorm ansteigen würde.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite:
www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns
Hier können Sie auch die betreffende Petition unterzeichnen.
Parallelen zum Nagoya-Protokoll [Nagoya Protocol on Access to Genetic Resources and the Fair and Equitable Sharing of Benefits Arising from Their Utilization] welches 2010 durch 50 Staaten und die EU unterzeichnet wurde und am 12. Oktober 2014 in Kraft trat, hätte bei buchstabengetreuer Umsetzung in nationales Recht, verheerende Folgen auch für die Wissenschaft, da auch diese Regeln in bestehende Sammlungen in Museen, Instituten und Privatsammlungen wirken.
Vorstehender Text wurde weitgehend aus den Rundschreiben verschiedener wissenschaftlicher Vereine übernommen.
Der Vorsitzende das Landesverbandes Sachsen der EFG
Jörg Gebert
(Schleife-Rohne/Dresden)