Geschäftsordnung

des Landesverbandes Sachsen der EFG

Der Landesverband Sachsen (EFG-SN) ist eine regionale Untergliederung der Entomofaunistischen Gesellschaft e. V. (EFG), wie es deren Statut ermöglicht (§ 1(4)). Er verfolgt die Ziele des Vereins in Sachsen. Dazu werden im Einzelnen in Übereinstimung mit der Satzung der Entomofaunistischen Gesellschaft folgende Festlegungen getroffen:

  1. Als Mitglieder des Landesverbandes Sachsen gelten alle Mitglieder der Entomofaunistischen Gesellschaft, die in Sachsen wohnen. Ein separater Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
  2. Der Landesverband Sachsen veranstaltet in der Regel jährlich einmal eine Vortragstagung, in die eine Mitgliederversammlung eingebunden werden kann.
  3. In der Mitgliederversammlung findet die Wahl des Vorstandes statt. Er besteht aus mindestens 3, höchstens 5 Personen, von denen eine als Vorsitzender, weitere als Stellvertreter und ein Schriftführer tätig sind (einfache Mehrheit der Anwesenden bei der Wahl des Vorstandes bzw. 2/3 bei Änderung der Geschäftsordnung). Die Wahl findet in dreijährigen Abständen anlässlich einer Mitgliederversammlung statt. Die Kandidaten werden 8 Wochen vorher bekannt gegeben. Das Vorschlagsrecht für Kandidaten oder die Möglichkeit der Kandidatur hat jedes Mitglied des Landesverbandes bis 10 Wochen vor der Wahl (Vorschläge mit Begründung sollen an die Geschäftsstelle der EFG geschickt werden).
  4. Dem Vorstand steht ein Beirat zur Seite, der sich vor allem aus den Gruppenbearbeitern zusammensetzt.
  5. Der gewählte Vorstand des Landesverbandes trifft alle Sachsen betreffenden Entscheidungen selbständig und ist dafür verantwortlich. Jährlich einmal ist dem Vorstand der Entomofaunistischen Gesellschaft e. V. ein Bericht über die Aktivitäten des Landesverbandes Sachsen vorzulegen. Alle Projekte ab 1.000, – € bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand der EFG, der ein gewähltes Mitglied mit der Wahrnehmung der betreffenden Aufgabe betraut.
  6. Hauptinhalt der Arbeit ist die Erforschung der sächsischen Fauna der Insekten und Spinnentiere sowie die kontinuierliche Fortsetzung des Projektes „Entomofauna Saxonica“. Dies geschieht vor allem durch die Herausgabe von Bänden zur Landesfauna für ausgewählte Insektengruppen, Kommentierten Verzeichnissen oder Checklisten für einzelne Taxa sowie die Unterstützung bei der Ausarbeitung von Regionalfaunen, die alle begrifflich als „Beiträge zur Insektenfauna Sachsens“ zu verstehen sind. Die Bearbeitung von Roten Listen gefährdeter Insektenarten erfolgt im Auftrag des Landesamtes für Umwelt und Geologie
  7. Der Landesverband Sachsen arbeitet eigenverantwortlich auf der Basis einer bestehenden Vereinbarung mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie sowie den anderen Naturschutzbehörden zusammen und steht diesen beratend zur Seite. Er führt Projekte zur Erforschung der Landesfauna und zum Thema NATURA 2000 aus.
  8. Ein wesentlicher weiterer Inhalt ist die Bemühung um Jugendarbeit und Weiterbildung auf dem Gebiet der Entomologie. Entsprechende Aktivitäten werden vom Landesverband gemäß seinen Möglichkeiten gefördert.
  9. Der Landesverband Sachsen unterstützt die Arbeit regionaler oder fachspezifischer Arbeitsgruppen.
  10. Der Landesverband Sachsen gibt die „Mitteilungen Sächsischer Entomologen“ einschließlich von Supplementbänden heraus. Die Herausgabe wird aus dem Verkauf und aus Spenden finanziert.
  11. Es wird eine besonders enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Vereinen in den Nachbarländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie Naturschutzverbänden, welche den Schutz von Insekten zum Ziel haben, angestrebt. Insbesondere ist der Landesverband auch Ansprechpartner bei Fragen zur sachkundigen Biotoppflege bei Vorkommen wertvoller Insekten- und Spinnengemeinschaften. Er stellt den Landesbeauftragten für Sachsen des bundesweiten Projektes „Tagfaltermonitoring in Deutschland“.
  12. Die Mitarbeit an den genannten Vorhaben ist nicht an eine Mitgliedschaft in der Entomofaunistischen Gesellschaft e. V. gebunden.