Sammelgenehmigung

Im Freistaat Sachsen ist das Sammeln von besonders oder streng geschützten Insekten unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen außerhalb von Naturschutzgebieten, Flächennaturdenkmalen und dem Nationalpark Sächsische Schweiz mit Genehmigung erlaubt. Die zuständigen Stellen für die Beantragung sind in Regelfall die Unteren Naturschutzbehörden in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten.

Ehrenkodex der entomologischen Feldarbeit

Wir Mitglieder der EFG stehen zu den Verpflichtungen, die sich aus dem Ehrenkodex des Bundesfachausschusses Entomologie des NABU zur entomologischen Feldarbeit ergeben.

Um das Prozedere zu vereinfachen, hat das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ein Formular online gestellt, welches nach dem Herunterladen ausgefüllt und auf einem Drucker ausgedruckt werden muss. Nach erfolgter Unterschriftsleistung muss das Formular per Post an das

Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Abteilung 6 – Naturschutz, Landschaftspflege, Referat 62
Halsbrücker Straße 31a
09599 Freiberg

geschickt werden. Die Bedingungen zu Freilandforschung sind hier detailliert nachzulesen. Download Antragsformular auf derselben Seite als PDF, ausgefüllt per Email zu senden an: Frau Brockmann: dagmar.brockmann@smekul.sachsen.de

Mitarbeiter von Kartierungsprojekten der Entomofaunistischen Gesellschaft e.V. senden das Formular bitte an den Koordinator, Herrn Uwe Fischer, Hauptstr. 12, 04680 Colditz, OT Terpitzsch.